Zuschauerrückkehr bei Pflicht- und Testspielen am NLZ
Zuschauer unter Beachtung der 2G-Regel und FFP2-Maskenpflicht zugelassen
Zu den Spielen der FCA-Nachwuchsteams an der Paul-Renz-Sportanlage sind künftig wieder Zuschauer zugelassen. Dies gilt nun auch für die Testspiele der jüngeren Teams, die noch nicht wieder in den Pflichtspielbetrieb eingestiegen sind.
Nach der neuen Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind bei Sportveranstaltungen wieder 50 Prozent der Zuschauerkapazität zugelassen. Demnach können bis zu 250 Fans die Nachwuchsmannschaften bei ihren Spielen am Nachwuchsleistungszentrum unterstützen. Neben der 2G-Regelung gilt auf dem gesamten NLZ-Gelände eine FFP2-Maskenpflicht. Zudem weist der FC Augsburg ausdrücklich auf die Einhaltung der bekannten Abstands- und Hygieneregeln hin.
2G-Regel statt "2G-plus"
Die 2G-Regel bedeutet, dass weiterhin alle Zuschauer vollständig geimpft oder genesen sein müssen, um Zutritt zum NLZ zu erhalten. Die zusätzliche Testpflicht, die zuletzt noch im Rahmen der „2G plus“-Regel galt, fällt aber weg. Zusätzlich zum Geimpft- oder Genesenen-Nachweis ist am Einlass zwingend ein Personalausweis oder Ähnliches im Original vorzuzeigen. Die Regelungen zum 2G-Status gelten am NLZ analog zu jenen an der WWK ARENA, die es hier zum Nachlesen gibt.