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99.750 Euro Geldstrafe für den FCA

Wegen dreier Fälle

Verein 07.02.2024, 17:43

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 99.750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 33.250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

In der 49. Minute des Bundesliga-Spiels beim SC Freiburg zündeten Anhänger im Augsburger Fanblock mindestens sechs Raketen und zehn Bengalische Feuer. Insgesamt 62 Fackeln brannten im Rahmen der Auswärtspartie beim 1. FC Heidenheim ab.

Zudem entfachten Augsburger Fans anlässlich des Heimspiels gegen Eintracht Frankfurt zwölf Bengalische Feuer und ein Stroboskop. Da anschließend eine mutmaßlich beteiligte Person ermittelt werden konnte, wurde die Strafe hierfür um 25 Prozent reduziert. Zudem wird der FCA alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen.

Sollte es in Zukunft zu weiteren Vergehen kommen, wird der FCA auch weiterhin bei Täterermittlungen unterstützen.

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