Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat am Dienstag den Einspruch des FC Augsburg gegen die Sperre von Reece Oxford in mündlicher Verhandlung zurückgewiesen.
Das dreiköpfige Gremium bestätigte das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 27. Februar, wonach der FCA-Abwehrspieler wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Bundesliga-Spielen belegt wurde.
Schiedsrichter Tobias Welz hatte
Oxford in der Nachspielzeit der Partie beim SC Freiburg des Feldes verwiesen.
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