Nachweis des "2G plus"-Status
Welche Personen erfüllen den „2G plus“-Status?
1. Immunisierung | 2. Immunisierung | 3. Immunisierung | Testnachweise erforderlich? | Hinweise |
Impfung | Impfung | Impfung | nein | „2G plus“-Status unmittelbar nach der dritten Impfung erfüllt. |
Impfung | Impfung | Genesen | nein | „2G plus-Status“ erfüllt, wenn die PCR-bestätigte Infektion mindestens 28 Tage zurückliegt. |
Impfung | Genesen | Impfung | nein | „2G plus“-Status unmittelbar nach der zweiten Impfung erfüllt. |
Genesen | Impfung | Impfung | nein | „2G plus“-Status unmittelbar nach der zweiten Impfung erfüllt. |
Impfung | Impfung | - | ja | „2G“-Status ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung erfüllt. |
Genesen | Impfung | - | ja | „2G“-Status unmittelbar nach der Impfung erfüllt. |
Impfung | Genesen | - | ja | „2G“ -Status erfüllt, wenn die PCR-bestätigte Infektion mindestens 28 Tage zurückliegt. |
Genesen | - | - | ja | „2G“-Status erfüllt, wenn die PCR-bestätigte Infektion mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt. |
Wichtige Hinweise:
- Es werden nur Impfungen mit den vom Paul-Ehrlich-Institut anerkannten COVID-Impfstoffen akzeptiert.
- Personen, die zunächst eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben, benötigen entweder zwei weitere Impfdosen eines mRNA-Impfstoffs, um als geboostert oder eine weitere Impfdosis eines mRNA-Impfstoffs, um als vollständig geimpft zu gelten.
- Die Nachweise der negativen Testergebnisse dürfen bei Stadionzutritt nicht älter als 24 Stunden (bei einem durch eine offizielle Teststelle bescheinigten Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (bei einem PCR-Test) sein. Außerdem müssen diese personalisiert und von einer offiziellen Teststelle ausgestellt worden sein.
Bitte beachtet in diesem Zusammenhang auch, dass es vor Ort keine Kapazitäten zur Durchführung eines Schnelltests gibt. Informationen zu den Standorten der Covid-19-Teststellen in Augsburg erhaltet Ihr hier oder ruft diese über die Schnelltestsuche der Corona-Warn-App ab.
Für alle Nachweise gilt: Sowohl in der Corona-Warn-App als auch in der CovPass-App können Zertifikate weiterer Personen (z.B. von Familienmitgliedern) hinterlegt werden („Wallet-Funktion“).
Brauche ich die Corona-Warn-App oder CovPass-App auf meinem Smartphone?
Nein, der Download der Apps ist keine Voraussetzung für den Stadionbesuch. Dennoch empfehlen wir die Nutzung dieser Apps, um aufgrund der einheitlichen Darstellung des 2G plus-Nachweises eine zügigere Kontrolle beim Stadionzutritt zu ermöglichen.
Die Corona-Warn-App dient zudem als unterstützende Quelle zur Kontaktnachverfolgung für den Fall, dass der Verdacht einer COVID-19-Infektion vor Ort auftritt.
Was gilt für Kinder?
Kinder bis zum Alter von 14 Jahren sind von der Notwendigkeit der Vorlage eines „2G plus“-Nachweises bzw. auch anderweitiger Nachweise hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ausgenommen.
Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren unterliegen hingegen der „2G plus“-Regelung, sodass auch aus dieser Personengruppe nur geimpften oder genesenen Personen mit einem zusätzlichen negativen Testergebnis Zutritt gewährt werden kann. Die Testpflicht entfällt, wenn eine Auffrischimpfung („Booster“) oder die Teilnahme an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs (Schülerausweis, ÖPNV-Ticket o.ä.) nachgewiesen werden kann.
Wie erfolgt die „2G plus“-Nachweiskontrolle an der WWK ARENA?
Vor den Drehkreuzen an den Stadioneingängen wird es eine vorgelagerte Kontrolle geben. Folgendes wird benötigt:
- „2G plus“-Nachweis(e) in Verbindung mit dem Personalausweis, Reisepass oder einem anderen behördlichen Ausweispapier mit Lichtbild (bitte beachtet, dass ein Foto des Identitätsausweises nicht ausreicht)
- Die geltende Sektorentrennung ist zu beachten, der Zutritt ist ausschließlich über den auf dem Ticket zugewiesenen Eingang möglich. Der Zutritt an einem abweichenden Eingang ist leider nicht möglich.
Was gilt für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können?
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort, insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, können bei Vorlage eines aktuellen, negativen Testnachweises (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) ausnahmsweise zugelassen werden. Die Zugangskontrolle erfolgt in diesem Falle durch den Bereichsleiter der „2G plus“-Kontrolle, an den Ihr im Bedarfsfall vom Kontrollpersonal verwiesen werdet.