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Kandidaten für Aufsichtsrat und Ehrenrat

Bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, 15. Oktober, finden Wahlen der Aufsichtsratsmitglieder sowie der Ehrenratsmitglieder statt. Hier stellen sich die Kandidaten allen FCA-Mitgliedern vor.

Wahl zum Aufsichtsrat

HTML: Aufsichtsrat

 

Wahl zum Ehrenrat

HTML: Ehrenrat

 

Stimmberechtigt sind im Sinne des § 12 Ziff. 2 der Vereinssatzung alle aktiven und passiven Mitglieder, die am Tag der Mitgliederversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie mit der Beitragszahlung nicht in Verzug sind, sowie die Ehrenmitglieder. Das Stimmrecht kann nicht auf eine dritte Person übertragen werden.