Heller für drei Pflichtspiele gesperrt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die im Einzelrichterverfahren ausgesprochene Sperre gegen FCA-Profi Marcel Heller Augsburg im schriftlichen Einspruchsverfahren modifiziert.
So muss der Spieler, der in der Partie bei Hertha BSC die Rote Karte gesehen hatte, wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall die nächsten drei Pflichtspiele der Lizenzmannschaft aussetzen, wozu neben Meisterschaftsspielen auch DFB-Pokalspiele zählen. Zunächst war der Augsburger mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt worden, wogegen er fristgerecht Einspruch eingelegt hatte.